Strafrecht
„Wir nutzen Recht und Gesetz zum Schutze unserer Mandanten“
Ermittlungs- und Strafverfahren stellen eine große Belastung für die jeweils Betroffenen dar. Deshalb benötigt der Beschuldigte / Angeklagte schnelle und kompetente Hilfe.
Die Rechtsanwälte Marco Stüwe & Gordon Kirchmann stehen Ihnen bei
· Durchsuchungen
· Untersuchungshaft
· Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft
· Zwischenverfahren bis zur Entscheidung über die Zulassung einer Anklage
· Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht
BerBerufungen und Revisionen
mit Rat und Tat zur Seite. Wir suchen Sie ggf. auch in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (JVA) auf*.
Unsere Tätigkeit umfasst die Verteidigung bei
· – Kapitalstrafrecht
· – Sexualstrafrecht
· – Betäubungsmittelstrafrecht
· – Verkehrsrecht
· – Jugendstrafrecht
· – Ordnungswidrigkeitenrecht
· – IT-Strafsachen / Computerstrafrecht
Wir forschen darüber hinaus wissenschaftlich im Bereich der Zeugenvernehmung und bilden Anwälte im Bereich der Sachverständigenbefragung weiter. Im Bereich der Identitätsfeststellung, der Rechtsmedizin, der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und der Verkehrsmesstechnik arbeiten wir mit den entsprechenden Sachverständigen zusammen.
Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie oder rufen Sie uns an!
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Email: Kanzlei@RAStuewe.de
* Damit wir Sie in einer JVA als Verteidiger besuchen können und dürfen, benötigen wir in der Regel eine entsprechende Beauftragung. Diese Beauftragung kann auch über einen Verwandten / ein Familienmitglied oder die Ehefrau / Verlobte erteilt werden.