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RA Marco Stüwe

Seit 2001 unterstützt Rechtsanwalt Stüwe international tätige Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gestaltung von Rechtsverhältnissen durch Liefer- oder Abnahmeverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen und AGB sowie auf der wirtschaftlichen Lösung von Konflikten zwischen Handelspartnern oder zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Zudem umfasst sein Aufgabengebiet das Forderungsmanagement und die Beitreibung offener Posten, was bei Bedarf auch die zwangsweise Durchsetzung in Fällen einer Insolvenz einschließt.

Durch enge Kontakte zu australischen Rechtsanwälten vor Ort ist Herr Stüwe Ihr Ansprechpartner für Fragen des australischen Einwanderungsrechts.