RA Gordon Kirchmann

Rechtsanwalt Gordon Kirchmann wurde in Oberhausen geboren. Nach dem Abitur leistete er die Bundeswehrzeit beim 1. Minensuchgeschwader der Marine in Olpenitz/Kappeln. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und der Georg-August- Universität in Göttingen und dem Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens (Leipzig) 2003 war er zunächst als Angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Karl-Heinz Borchert in Velbert-Langenberg tätig.
Ab Juni 2005 als selbständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Stüwe & Kirchmann tätig.
2006 wurde Rechtsanwalt Kirchmann von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf als Kanzleiabwickler der Kanzlei Karl-Heinz Borchert nach dessen Tod bestellt.
Seit 2003 ist Rechtsanwalt Kirchmann mit Schwerpunkt in den Bereichen Strafrecht, Verkehrs- und Erbrecht tätig.
Als Miterbe zweier (konfliktbeladener) Erbengemeinschaften kennt er sich mit den sich daraus entwickelnden Problemen und deren Lösungen aus.
Rechtsanwalt Kirchmann veröffentlicht regelmäßig Beiträge unter http://www.anwalt.de/rechtstipps/autoren.php?autor=53017
Veröffentlichungen:
- VerkehrsrechtsReport (VRR) 2010, 209 ff. – Das Messverfahren „PoliScan Speed“ im Blickpunkt des straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens
- StrafRechtsReport (StRR) 2012, 460 f. – Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 22. 8. 2012 – 4 StR 211/12 (Widersprüche bei der Zeugenvernehmung)
- StrafRechtsReport (StRR) 2013, 139 f. – Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 18. 12. 2012 – BGH StB 16/12 (Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts nach rechtskräftiger Verurteilung)
- StrafRechtsReport (StRR) 2013, 185 f. – Anmerkung zu OLG Bamberg, Beschl. v. 15. 1. 2013 – 2 Ss OWi 897/12 (Berufung auf ein Auskunftsverweigerungsrecht)